Nächstenliebe
stärken.
Zusammenhalt
fördern.
starke Verfassung braucht.
Es gibt in Deutschland politische Kräfte, die lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ) die gesetzliche Gleichstellung streitig machen und sie wieder in die Unsichtbarkeit verbannen wollen. Selbst die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird von Rechtsaußen wieder in Frage gestellt. LSBTIQ sind dabei die eine große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die bisher Artikel 3 nicht schützt. Aufgrund dieser Schutzlücke konnten in der frühen Bundesrepublik noch über 50.000 Menschen nach Paragraph 175 angeklagt werden. Familien, Karrieren und ganze Leben wurden auf diese Weise zerstört. Dies darf nie wieder passieren. Unterstützt daher unsere Kampagne für eine Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes!
Menschen haben die Petition für eine Grundgesetzergänzung unterzeichnet, um den Schutz aller LSBTIQ-Menschen in der Verfassung zu verankern.
der Deutschen sind der Meinung, dass LSBTIQ-Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollten. (Ipsos Pride Studie 2024)
des Gleichheitsartikels
Die Verteidigung von Minderheitenrechten ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip. Wenn LSBTIQ im Grundgesetz endlich explizit vor Diskriminierung geschützt werden, bedeutet das für niemanden einen Verlust, sondern ist ein Gewinn für die gesamte demokratische Gesellschaft.
Dass der Schutz von LSBTIQ nicht schon 1949 im Grundgesetz berücksichtigt wurde, war Ausdruck des schwulenfeindlichen Zeitgeistes der Zeit. Nur so konnte sichergestellt werden, dass sich Homosexuelle nicht auf das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen konnten. Wesensmerkmal der Demokratie ist, dass sie dazulernen kann. Die Korrektur dieses Anfangsfehlers ist längst überfällig.
Homo- und Bisexuelle sind – neben Menschen mit Behinderungen – die große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die 1949 bewusst nicht in Art. 3 aufgenommen wurde. Dabei sollte dieser Antidiskriminierungsparagraph eigentlich die Lehren aus dem NS-Regime ziehen. Aber gleichgeschlechtlich liebende Männer waren auch in der Bundesrepublik der oft lebenszerstörenden Verfolgung durch den Paragraphen 175 Strafgesetzbuch (StGB) unterworfen.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1957 sogar, dass dieser Unrechtsparagraph im Einklang mit dem Grundgesetz stünde. Der gravierende Anfangsfehler unserer Verfassung ermöglichte die Fortschreibung des Unrechts. Die Lücke im Grundgesetz für Menschen mit Behinderungen wurde erst 1994 geschlossen. Bis heute sind LSBTIQ somit die große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die noch nicht explizit in Art. 3 Grundgesetz erwähnt ist.
Endlich hat der Bundestag am 27. Januar 2023 in seiner Gedenkstunde anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ausdrücklich der als sexuelle bzw. geschlechtliche Minderheit Verfolgten gedacht. Damit signalisierte er, dass Deutschland vor dem Hintergrund der NS-Zeit Verantwortung übernimmt und sich dafür einsetzt, solche Gräueltaten gegen LSBTIQ nie wieder geschehen zu lassen.
Die Veranstaltung war nicht nur ein wichtiges Symbol, sondern auch der Auftakt für ein gesamtgesellschaftliches Erinnern und Gedenken an verfolgte LSBTIQ. Zum Erinnern gehört konsequenterweise aber auch, aus der Vergangenheit die richtigen Lehren zu ziehen und zu handeln. Darunter fällt die Verankerung der Rechte von LSBTIQ in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Rechte, die nicht für alle gleichermaßen gelten, sind keine wahren Bürgerrechte. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen sein verfassungsrechtliches Verständnis von Geschlecht um die Geschlechtsidentität erweitert und damit trans- und intergeschlechtliche Menschen in den Diskriminierungsschutz einbezogen. In seiner Rechtsprechung zur Lebenspartnerschaft hat das Bundesverfassungsgericht zudem die sexuelle Identität im Wesentlichen den Persönlichkeitsmerkmalen gleichstellt, die in Art. 3 ausdrücklich genannt sind.
Was ist aber, wenn sich der Wind dreht und die Rechtsprechung in Karlsruhe wieder ändert? Dass Karlsruhe immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen musste, zeigt zudem: Es wirkt sich bis heute negativ auf unsere Lebenssituation aus, dass der Schutz von LSBTIQ eben nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist.
Derzeit flammen antidemokratische Bestrebungen weltweit, aber auch in Deutschland auf. Wenn Art. 3 Grundgesetz ergänzt wird und LSBTIQ explizit geschützt sind, könnten erstrittene Gleichstellungserfolge wie die Ehe für Alle nicht mehr so leicht mit einfacher Mehrheit im Bundestag rückgängig gemacht werden.
Unsere Regierungen und unsere Abgeordneten im Bundestag tragen die Verantwortung, dass LSBTIQ als unsere Nächsten im Grundgesetz ausdrücklich geschützt werden. Dies wäre ein starkes Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Hass und Gewalt gegen LSBTIQ.
In einigen Landesverfassungen und in der EU-Grundrechtecharta ist der Minderheitenschutz von LSBTIQ längst enthalten. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht: „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“ Auch in einigen Bundesländern, die eigene Grundrechtskataloge haben, gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.
Den genannten Vorbildern müssen der Bundestag und andere Bundesländer dringend folgen. Die fundamentalen Normen des Zusammenlebens, zu denen der Diskriminierungsschutz von LSBTIQ zählt, müssen alle in der Verfassung transparent, verständlich und nachlesbar sein. Das bietet Rechtssicherheit.
Der Staat fordert von den Bürger*innen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dass sie nicht ausschließen, kann das aber selbst tun. Staatliches Handeln ist vom dem AGG nicht erfasst, es gilt das Grundgesetz. Weil das Grundgesetz auch für staatliche Stellen gilt, könnten durch die Erweiterung von Art. 3 LSBTIQ endlich auch vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen und ihre Mitarbeitenden geschützt werden.
Wer im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt wird, läuft Gefahr, in der politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit ignoriert zu werden und weniger Solidarität zu erfahren. Rechtssicherheit muss für alle gegeben sein.
In Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit mit Bezug auf ein nicht näher definiertes „Sittengesetz“ eingeschränkt. Dieses Sittengesetz wurde 1957 vom Bundesverfassungsgericht herangezogen, um § 175 zu legitimieren. In diesem Urteil wurden zudem Vorurteile gegen homosexuelle Männer sowie Männer und Frauen verbreitet und durch das Bundesverfassungsgericht bemüht und bestärkt.
Dabei ist das im Grundgesetz derzeit enthaltene Sittengesetz praktisch „totes Recht“, es wird nicht mehr herangezogen. Dies kann sich theoretisch aber wieder ändern. Um die Sicherheit von LSBTIQ zu gewährleisten, muss das Grundgesetz für sie angepasst werden, damit es nicht mehr gegen sie verwendet werden kann. Wir brauchen ein starkes Grundgesetz.
Viele, die in der Regierung und den Parlamenten Politik machen, sprechen sich auf CSDs, in Reden und gegenüber der Zivilgesellschaft für Respekt und Minderheitenschutz aus. Diese Versprechen müssen sich jedoch auch in politischem Handeln und damit auch in verabschiedeten Gesetzen widerspiegeln.
Die demokratischen Parteien müssen jetzt gemeinsam zeigen, dass sie die Menschenrechte von LSBTIQ wirklich ernst nehmen und die Prävention von weiterem Unrecht priorisieren.
Die zivilgesellschaftliche Unterstützung für die Anpassung reicht von Frauenorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften über Prominente bis hin zu Glaubensgemeinschaften.
Anlässlich des Tags der Opfer des Nationalsozialismus 2024 sprach sich zum ersten Mal auch die Präses der Synode der Evangelische Kirche in Deutschland für die Grundgesetzergänzung aus und zeigte damit: Nie wieder ist jetzt!
Um die für eine Grundgesetzänderung erforderliche 2/3-Mehrheit im Bundestag zu erreichen, benötigen wir jede, wirklich jede, Unterstützung. Ihr alle seid gefordert! Sprecht mit den Abgeordneten in Eurem Wahlkreis, gerade auch mit den eher konservativen, und tragt mit uns die Kampagne in die Breite.
Hier gibt es Argumente und Hintergrundinfos auch zum Download.